
Vermögen
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Alle Kantone und Gemeinden in der Schweiz erheben eine Vermögenssteuer. Gegenstand der Steuer bildet das gesamte Reinvermögen d.h. alle Sachen und Rechte, die der Steuerpflichtige zu Eigentum oder Nutzniessung hat. Diese sind zum Verkehrswert zu bemessen.
Steuerpflichtige Vermögen sind Guthaben auf Bank- und Post-Konti, der Steuerwert von Aktien, Obligationen oder Liegenschaften, Autos und Motorräder, Wertgegenstände, Darlehen, Lebensversicherungen usw., nicht jedoch der Hausrat. Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer bildet das Reinvermögen, also das Bruttovermögen minus die nachgewiesenen Schulden.
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